Liebe Gartenfreunde und Hobbygärtner,
Immer wieder kommt es mit Nachbarn zu Streitigkeiten, wenn Gartenpflanzen zu groß werden und sich der Nachbar durch die Garten-Pflanzen gestört fühlt. Daher ist im Nachbarrechts-Gesetz geregelt, wie weit welche Garten-Pflanze von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden muss. Für Heckenpflanzen ist bereits seit längerer Zeit eine Übersicht der vorgeschriebenen Grenzabstände der Heckenpflanzen verfügbar. In diesem Beitrag werden daher nicht die Grenzabstände von Heckenpflanzen behandelt, sondern die vorgeschriebenen Abstände von Großgehölzen, also insbesondere Laub- und Nadelgehölzen oder umgangssprachlich den Grenzabstand von Bäumen.
Grenzabstände sind im Nachbarschaftsgesetz auf Länderebene geregelt
Allgemein sind die Grenzabstände für Pflanzungen im Nachbarschaftsgesetz auf Länderebene geregelt. Aufgrund der Unterschiede innerhalb der einzelnen Länder und der häufigen Änderungen der Gesetzeslage sollte jeder Gartenfreund und Hobbygärtner vor dem Pflanzen von Großgehölzen einen Blick in das geltende Recht werfen, um vor Streitigkeiten mit dem Nachbarn bewahrt zu bleiben. Eine Übersicht der derzeit geltenden Abstände und Gesetzgebung finden Sie im nächsten Beitrag.
Eine gute Beziehung zum Nachbarn verhindert Streitigkeiten
Gleichzeitig sollte an dieser Stelle erwähnt werden, dass eine gute Beziehung zu den Nachbarn nicht nur nervenaufreibende Streitigkeiten, viel Zeit und Geld sparen kann, so dass man am besten seinen Nachbarn immer schon frühzeitig von den Plänen für den Garten mit einbezieht. Gerade wenn es sich um die Pflanzung von Großgehölzen handelt, die über kurz oder lang auch den Nachbarn betreffen, sei es durch überhängende Zweige und Äste oder auch aufgrund von Schatten, der durch den oder die Bäume auf das Grundstück des Nachbarn geworfen werden.
Wenn der Nachbar seine Zustimmung gibt, können die gesetzlich geltenden Mindestgrenzabstände von Bäumen auch unterschritten werden. Damit es an dieser Stelle nicht nachträglich doch noch zum Streit kommt, sollte man die Zustimmung am besten schriftlich fixieren.
Folgen von juristischen Streitigkeiten zu Grenzabständen von Bäumen
Sollte es bei Problemen doch zu juristischen Streitigkeiten kommen, kann es dazu kommen, dass die umstrittenen Gehölze entweder so stark beschnitten werden müssen, dass sie die Belange des Nachbarn nicht mehr beeinträchtigen oder umgesetzt / beseitigt werden müssen. Gleichzeitig gibt es zeitliche Fristen, in denen die Ansprüche nach der Pflanzung verjähren. Häufig verfallen diese Ansprüche nach 5 Jahren, so dass der Nachbar dann das Gehölz akzeptieren muss. Aber auch hier gibt es wiederum Ausnahmen, so dass in solchen Fällen der situative Kontext genauer untersucht werden muss. Entscheidet ein Gericht dann, dass die Beeinträchtigungen nicht ortsüblich sind, muss der Besitzer des Gehölzes diese Beeinträchtigung beseitigen.
Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team der Baumschule NewGarden