Einführung & Überblick der Wuchsklassen (Bäume 1., 2. und 3. Ordnung)
Viele Hausbesitzer, Gartenfreunde und Hobbygärtner werden das Thema Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichspflanzungen kennen und mit diversen Behörden in diesem Zusammenhang schon mal in Kontakt gekommen sein. Weil auch wir häufig zu diesem Thema befragt werden, gibt es heute eine kleine Einführung zum Thema Ausgleichspflanzungen bzw. Ersatzpflanzungen (diese beiden Begriffe sind synonym und werden daher im Folgenden entsprechend verwendet). Folgende Fragen werden in diesem Beitrag geklärt:
- Was ist eine Ausgleichspflanzung und wann ist diese notwendig?
- Wer erteilt die Auflagen und wo sind die juristischen Grundlagen für Ersatzpflanzungen zu finden?
- Welche Bäume sind für einen Ersatzpflanzung geeignet?
- Wie findet man passende Gehölze für die Ausgleichpflanzungen?
Was ist eine Ausgleichspflanzung und wann ist diese notwendig?
Der Bau von Gebäude, das Anlegen von Park- und Lagerflächen und andere Flächenversiegelungen stellen einen Eingriff in die Natur bzw. die natürliche Landschaft dar. Als Kompensation für derartige Veränderungen der natürlichen Umgebung ist häufig ein Ausgleich im Gesetz vorgeschrieben (wobei teilweise die Gesetze für Ausgleichspflanzungen auf Landesebene geregelt sind, teilweise auf kommunaler Ebene).
Erlaubnis für das Fällen von großen Bäumen notwendig
Ebenso benötigen Grundstückseigentümer für das Fällen großer Bäume und Sträucher eine Genehmigung der lokalen Aufsichtsbehörde, die häufig ebenfalls nur unter der Auflage einer Ersatzpflanzung erteilt wird. Das Ziel der Ersatzpflanzungen ist also immer ein Ausgleich für einen Eingriff in die natürliche Landschaft und die Auswirkungen der Eingriffe zu minimieren.
Wer erteilt die Auflagen und wo sind die juristischen Grundlagen für Ersatzpflanzungen zu finden?
Wie oben bereits erwähnt gibt es verschiedene Gesetze, in denen die Regelungen für Ausgleichspflanzungen erfasst und beschrieben sind. Neben dem Landschaftsgesetz auf Landesebene gibt es häufig noch kommunale Vorgaben (bspw. in der Baumschutzordnung), die die Ersatzpflanzungen näher definieren. Erster Ansprechpartner ist dabei die Stadt – sowohl wenn es um die Versiegelung von Flächen geht (die Baugenehmigung wird hier in der Regel dann nur unter entsprechenden Auflagen erteilt, die eine Kompensationspflanzung beinhalten), als auch wenn im privaten Bereich große Bäume oder Sträucher gefällt werden sollen.
Welche Bäume sind für einen Ersatzpflanzung geeignet?
Nach Beantragung der Fällgenehmigung / Baugenehmigung bekommt man in der Regel die Auflage, dass eine bestimmte Anzahl von Gehölzen als Ersatz an einen geeigneten Standort zu pflanzen ist. Dabei wird eine Unterscheidung in drei Wuchsklassen bzw. Bäumen der 1. Ordnung, 2. Ordnung und 3. Ordnung unterschieden.
Wuchsendhöhe ist entscheidend
Das Unterscheidungsmerkmal ist hier die Wuchsendhöhe der Bäume, so dass ich folgende Einteilung / Einordnung für Ausgleichspflanzungen / Ersatzpflanzungen ergibt:
- Bäume der Wuchsklasse I / Bäume der 1. Ordnung mit Endhöhe > 20m
- Bäume der Wuchsklasse II / Bäume der 2. Ordnung mit Endhöhe > 10m und < 20m
- Bäume & Sträucher der Wuchsklasse III / Bäume & Sträucher der 3. Ordnung mit Endhöhe <10m
Regionale Gegebenheiten maßgeblich für genaue Sorten
Welche Bäume und Sträucher geeignet sind, hängt von der Region und vom jeweiligen Standort ab. Meistens ist bei Ersatzpflanzungen die Rede von „standortheimischen“ Arten und einem „standortgerechten“ Baum. Lokale Behörden stellen zu diesem Thema normalerweise auch Listen zur Verfügung, die als „standortheimisch“ gelten und prinzipiell als Ausgleichpflanzung geeignet sind. Ob ein Baum entsprechend auch standortgerecht ist, sollte dann individuell und in Abhängigkeit des gewählten Standortes geklärt werden.
Hier findet man zahlreiche Beispiele für Laubgehölze & Sträucher der Wuchsklassen 1-3: Laubgehölzarten und die zugehörigen Wuchsklassen
Vorgaben für Stammumfang bei Ersatzpflanzungen
Neben der Art / Sorte des Baumes für die Ersatzpflanzungen werden meistens auch Vorgaben zum Stammumfang gemacht (bspw. dass ein Ersatzbaum mind. einen Stammumfang von 18-20cm haben muss). Diese Vorgaben sind ebenso von Kommune zu Kommune unterschiedlich und diese Angabe sollte sich entweder in der konkreten Auflage zur Ersatzpflanzung wiederfinden oder man sollte nochmal Rücksprache mit dem Ordnungsamt halten, bevor man die Gehölze für die Ausgleichspflanzung bestellt.
Wie findet man passende Gehölze für die Ausgleichpflanzungen?
Um die passenden Bäume für die Ersatzpflanzungen zu finden, gibt es einen einfachen Weg. Mit der Empfehlungsliste für die standortheimischen Gehölze kann man in der Kategorie Laub- und Nadelgehölze und den dort hinterlegten Filter ohne viel Aufwand das passende Gehölz finden. Hier kann an eine Wuchsendhöhe vorgeben und so die passenden Gehölze auswählen und sich auch direkt ein unverbindliches Angebot inkl. Lieferung einholen.
Rücksprache mit dem zuständigen Amt vor finaler Bestellung
Vor dem endgültigen Bestellen sollte man noch kurz Rücksprache mit dem lokalen Ordnungsamt halten, ob die gewählten Bäume mit entsprechendem Stammumfang den Vorgaben für die Ausgleichspflanzung erfüllen – dann ist man immer auf der sicheren Seite.