Grenzabstand bei Heckenpflanzen:
Steht eine Hecke zu nah an der Grundstücksgrenze, kann das nicht nur zum Streit mit dem Nachbarn, sondern auch mit den lokalen Behörden führen. Um diesem Streit vorzubeugen, bietet dieser Artikel eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen.
Die Vorschriften für den einzuhaltenden Grenzabstand sind nicht bundesweit einheitlich, sondern es gelten Richtlinien auf Länderebene. Um ein wenig Licht in den Dschungel der verschiedenen Vorschriften zu bringen, sind nachfolgend für die einzelnen Bundesländer die wichtigsten Richtwerte aufgeführt. Trotzdem empfiehlt es sich, bei Fragen und für die Details die lokalen Behörden zu kontaktieren.
Hamburg:
Keine gesetzlichen Grundlangen verankert.
Bayern:
Hecken bis zu 200 cm müssen einen Abstand von mindestens 50 cm einhalten. Hecken über 200 cm haben einen Abstand von 200 cm einzuhalten.
Berlin:
Hecken bis zu 200 cm müssen einen Abstand von mindestens 50 cm einhalten. Hecken über 200 cm haben einen Abstand von 100 cm einzuhalten.
Brandenburg:
Eine Hecke muss einen Abstand von mindestens 1/3 der Gesamthöhe einhalten. Beispiel: 240 cm * 1/3 = 80 cm Grenzabstand. Ausschlaggebend ist hier das Geäst und nicht der Leittrieb.
Baden-Württemberg:
Hecken bis zu 180 cm Gesamthöhe müssen einen Grenzabstand von 50 cm einhalten. Höhere Hecken werden mit der Formel: Pflanzhöhe in cm – 130 = Grenzabstand
Bremen:
Keine gesetzlichen Grundlangen verankert.
Hessen:
Heckenpflanzen bis 120 cm müssen mindestens 25 cm Grenzabstand einhalten. Hecken bis 200 cm müssen mindestens 50 cm einhalten. Hecken größer 200 cm müssen den Wert von 75 cm berücksichtigen.
Mecklenburg-Vorpommern:
Keine gesetzlichen Grundlagen verankert.
Nordrhein-Westfalen:
Hecken mit einer Höhe von bis zu 200 cm müssen mindestens 50 cm Grenzabstand einhalten. Pflanzen über 200 cm mindestens 200 cm Abstand.
Niedersachsen:
Für den Bereich bebauter Gebiete gilt:
Pflanzen bis 120 cm: Grenzabstand 25 cm
Pflanzen bis 200 cm: Grenzabstand 50 cm
Pflanzen bis 300 cm: Grenzabstand 75 cm
Pflanzen bis 500 cm: Grenzabstand 125 cm
Pflanzen bis 1500 cm: Grenzabstand 300 cm
Pflanzen über 1500 cm: Grenzabstand 800 cm
Rheinland-Pfalz:
Hecken bis zu 100 cm müssen einen Abstand von mindestens 25 cm einhalten. Hecken von 101-150 cm dürfen 50 cm Abstand nicht unterschreiten. Hecken größer 150 cm sollten mindestens 75 cm berücksichtigen.
Schleswig-Holstein:
Hecken bis 120 cm sollten einen Mindestabstand von 50 cm wahren. Größere Hecken müssen einen Abstand von mindestens 1/3 der Gesamthöhe einhalten. Beispiel: 240 cm * 1/3 = 80 cm Grenzabstand. Ausschlaggebend ist hier das Geäst und nicht der Leittrieb.
Thüringen:
Hecken bis zu 100 cm müssen mindestens einen Abstand von 25 cm wahren. Größere Hecken bis zu 150 cm sogar mindestens 50 cm. Hecken von 151-200 cm dürfen nicht näher als 75 cm an das Nachbargrundstück gesetzt werden. Bei Pflanzen größer 200 cm gilt die Formel: Pflanzenhöhe-125=Grenzabstand
Sachsen-Anhalt:
Pflanzen bis 150 cm: Grenzabstand 50 cm
Pflanzen bis 300 cm: Grenzabstand 100 cm
Pflanzen bis 500 cm: Grenzabstand 125 cm
Pflanzen bis 1500 cm: Grenzabstand 300 cm
Pflanzen über 1500 cm: Grenzabstand 600 cm
Sachsen
Hecken mit einer Höhe von bis zu 200 cm müssen mindestens 50 cm Grenzabstand einhalten. Pflanzen über 200 cm mindestens 200 cm Abstand.