Liebe Kunden der Baumschule NewGarden,
heute kommt eine Meldung zum Thema Rückschnitt von Hecken und Heckenpflanzen. Denn nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist ein Rückschnitt nur vor dem 1.3. oder nach demn 30.9. eines jeden Jahres erlaubt. Lediglich ein ganz leichter Rückschnitt ist erlaubt, wobei man sich immer vergewissern sollte, dass keine Brut- oder Nistplätze von Vögeln und anderen Tieren in Mitleidenschaft gezogen werden. Neben den normalen Heckenpflanzen sind natürlich auch Fertighecken / Heckenelemente von diesen Gesetzen betroffen.
Insegsamt soll dieser Passus des Bundesnaturschutzgesetzes die Tiere während der Brutphase schützen und ihnen ermöglichen, die Hecken als Nist- und Brutplätze zu nutzen.
Also, wenn Sie noch einen großen Rückschnitt vornehmen wollen, so nutzen Sie die verbleibenden Tage bis einschließlich Mittwoch.
Viele Grüße,
Alexaner Kipp
Vom NewGarden-Team