Liebe Kunden der Baumschule NewGarden, nach dem neuen Naturschutzgesetz (§ 39) ist eine umfangreicher Rückschnitt von Großgehölzen nur bis zum 1.3. eines jeden JAhres erlaubt, um die die heimische Fauna, insbesondere Singvögel etc. zu schützen. Danach dürfen nur noch leichte Rückschnitt vorgenommen werden. Da gerade erst der Winter mit seinen kalten Temperaturen bei uns eingetroffen […]
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