Liebe Hobbygärtner und Gartenfreunde, wer seine Hecke noch stark zurückschneiden möchte oder vielleicht sogar komplett roden möchte, sollte dies vor dem 28.02. machen, denn danach sind nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 39 (5) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)) nur noch sog. Formschnitte erlaubt. Da viele Heckenpflanzen nicht nur als Sichtschutz im Garten und zur Schaffung einer natürlichen […]
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