Liebe Hobbygärtner und Gartenfreunde,
wer seine Hecke noch stark zurückschneiden möchte oder vielleicht sogar komplett roden möchte, sollte dies vor dem 28.02. machen, denn danach sind nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 39 (5) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)) nur noch sog. Formschnitte erlaubt.
Da viele Heckenpflanzen nicht nur als Sichtschutz im Garten und zur Schaffung einer natürlichen Atmosphäre dienen, sondern vor allen Dingen von der heimischen Fauna auch oftmals als Nist- und Brutstätte genutzt werden, gibt es die diese gesetzliche Beschränkung. Auch viele Pflanzen sind auf die Hecken oder Bäume (für die diese Einschränkung der Rückschnittes auch gilt) angewiesen.
Natürlich sollte man auch vor diesem Termin, also wenn man jetzt die Hecken noch stark zurückschneidet, darauf achten, dass keine Tiere oder Nester in Mitleidenschaft gezogen werden.
Also, wer komplette Hecken roden möchte oder einen großen Rückschnitt plant, sollte diese noch vor dem 1.3. erledigt haben.
Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom NewGarden-Team