Ihre Frage:
Liebes New-Garden-Team,
wir planen für das nächste Frühjahr, einen oder mehrere Obstbäume in unseren Garten zu pflanzen. Wir haben auch schon die große Auswahl an Obstbäumen auf Ihrer Website gesehen, haben aber noch eine Frage zu den unterschiedlichen Formen. Teilweise ist von einem “Stämmchen” die Rede, zum Teil von einem Halbstamm. Es gibt z.B. Stämmchen und Halbstämme mit einer Stammlänge von 150 cm. Worin liegt der Unterschied? Werden die Obstbäume dann auf einer anderen Unterlage veredelt, damit sie verschiedene Wuchshöhen erreichen?
Vielen Dank und viele Grüße ins Münsterland,
Eine Kundin der Baumschule NewGarden
Unsere Antwort:
Sehr geehrter Kunde,
bei den Obstbäumen wird die Größe des ausgewachsenen Baumes durch die Unterlage festlegt. Bei den meisten anderen Gehölzarten, die auf Hoch- oder Halbstamm veredelt sind, finden unterschiedliche Wildlinge ihre Verwendung. Hier sind die Unterschiede in den Wuchsgrößen aber nicht so gravierend wie bei Apfelbäumen, Birnenbäumen oder Kirschbäumen.
Für Obstgehölze kommen im Wesentlichen drei verschiedene Baumformen in Bezug auf die Stammhöhe infrage: Man unterscheidet Sträucher/ Büsche, Halbstämme und Hochstämme, es gibt aber auch noch Zwischenformen. Obst-Sträucher haben eine Stammhöhe von 0,40-0,60 m und sind in Kombination mit einer schwach wachsenden Veredelungsunterlage gut geeignet als Spalierobst oder auch für Obsthecken.
Obstbaum-Halbstämme weisen eine Höhe von ca. 1-1,2 m auf und sind in Verbindung mit einer mittelstark wachsenden Unterlage gut geeignet für kleinere Gärten. Eine Unterpflanzung mit Bodendeckern oder Rasen ist möglich.
Obstbäum-Hochstämme haben eine Höhe von 1,60-1,80 m und eine starkwüchsige Unterlage; ist der Stamm nur 1,60 m hoch, werden die Gehölze auch als Hochstamm verkauft, dies ist aber nicht im Einklang mit der FLL Gütebestimmungen.
Hochstämme eignen sich nicht nur als Obstwiesen mit Viehbeweidung, sondern ebenso als solitärer Hausbaum für größere Hausgärten.
Viele Grüße,
Maria Ketteler-Droste
Vom New Garden Team