Liebe Gartenfreunde und Hobbygärtner,
heute haben wir keinen Pflanz- oder Pflegetipp, sondern eher etwas aus dem Bereich Nachbarschaftsrecht, was aber viele Hobbygärtner immer wieder beschäftigt. Es geht um die Frage, wem das Obst gehört, das an überhängenden Obstgehölzen hängt. Gerade bei älteren Obstbäumen ragen die Äste häufig auf das Nachbargrundstück, aber wem gehört denn das Obst, was an diesn Ästen hängt? Damit beschäftigen wir uns im heutigen Beitrag.
Wie bei allen rechtlichen Themen weisen wir daraufhin, dass dies keine juristisch verbindlichen Informationen sind – dafür muss dann ein Anwalt konsultiert werden (auch wenn wir hoffen, dass es wegen überhängendem Obst so schnell nicht zu gerichtlichen Streitigkeiten kommt). Nun aber zurück zur Frage, wem das Obst denn nun gehört. Hier muss man zwei Fälle unterscheiden – wenn das Obst noch am Baum hängt und den Fall, wenn das Obst auf das Grundstück des Nachbarn gefallen ist.
Solange das Obst noch am Baum oder Strauch hängt, gehört das Obst dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Obst-Baum auch steht. Auch wenn Äste über eine Grundstückgrenze hinaus auf ein Nachbargrundstück ragen, gehört das daran hängende Obst nicht automatisch dem Nachbarn. Der Nachbar darf dann z. B. nicht einfach das Obst pflücken. Etwas anders ist die rechtliche Lage, wenn das Obst vom Baum oder Strauch abgefallen ist und auf dem Grundstück des Nachbarn liegt, denn dann gehört das Fallobst dem Nachbarn und der eigentliche Eigentümer des Baums darf auch nicht ohne Genehmigung das Fallobst vom Nachbargrundstück aufsammeln (diese Punkte sind in §911 BGB geregelt). Allerdings kann der Nachbar vom Baumeigentümer verlangen, dass die herabgefallenen Früchte beseitigt werden oder sogar eine Entschädigung gezahlt wird – dies aber nur bei einer erheblichen und ortsunüblichen Beeinträchtigung des Grundstücks durch das Fallobst.
Am besten ist es natürlich, wenn man sich mit seinem Nachbarn gut versteht und erst gar keine Probleme wegen derartiger Umstände auftauchen oder man greift direkt zu Obst-Sorten, die eher säulenförmig wachsen (sogenanntes Säulenobst). Dann hat man keine Probleme mit überhängenden Ästen oder Fallobst auf fremden Grundstücken.
Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team der Baumschule NewGarden